Profil
Grundlagen
Die Bundesstelle für Sektenfragen wurde im Jahr 1998 per Bundesgesetz eingerichtet. Sie ist von ihrer Rechtsform eine „selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts“, weisungsfrei und konfessionell unabhängig.
Sie unterliegt der Aufsicht durch das Bundeskanzleramt.
Wichtige Kriterien der Informations- und Beratungstätigkeit sind Objektivität, Sachlichkeit, Verschwiegenheit und die Wahrung des Datenschutzes.